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Ab dem 11. Oktober 2021 hat nur noch ein beschränkter Personenkreis mindestens einmal wöchentlich einen Anspruch auf kostenlose Testung. Das Angebot der Bürgertestung in der bisherigen Form wird nicht mehr fortgeführt. Eine kostenfreie Testung ist nur noch für impfunfähige und abgesonderte Personen möglich. Zudem bestehen für bestimmte Personenkreise Übergangsregelungen bis zum Jahresende 2021.
Nähere Informationen dazu, wer als impfunfähig oder abgesondert anzusehen ist und für wen die Übergangsregelungen gelten, finden Sie unter: https://soziales.hessen.de/Corona/Tests-und-Teststellen.