Ladenschluß ... rund um Deutschland

Österreich
Die Öffnungszeiten sind in Österreich hauptsächlich im „Öffnungszeitengesetz 2003“ geregelt. Generell dürfen Geschäfte an Wochentagen von 5 bis 21 Uhr und an Samstagen von 5 bis 18 Uhr geöffnet sein, wobei die Wochenöffnungszeit höchstens 66 Stunden betragen darf.

Die Landeshauptleute können jedoch bei Bedarf innerhalb der Zeit von Montag 5 Uhr bis Samstag 18 Uhr davon abweichende Offenhaltezeiten festlegen.

Für Verkaufstätigkeiten an Wochenenden, d. h. von Samstag 18 Uhr bis Montag 5 Uhr und an Feiertagen können die Landeshauptleute weitere Zeiten nach Bedarf und gegebenenfalls örtlich und saisonal begrenzt festlegen, wobei die Wochenöffnungszeit 72 Stunden nicht überschreiten darf, außer z. B. bei Bäckereibetrieben, für die noch längere Wochenöffnungszeiten festgelegt werden können.

Schweiz
In der Schweiz definiert jeder Kanton seine gesetzlichen Öffnungszeiten. Übliche Ladenschlusszeiten sind traditionell Montag–Freitag 18.30 und Samstag 16.00 oder 17.00. Oft kommt noch ein Tag mit Abendverkauf bis 20.00 oder 21.00 dazu, in grossen Städten meist der Donnerstag, in kleineren der Freitag. Im Augenblick ist eine leichte Liberalisierung im Gang. Üblich ist die Verlängerung der Öffnungszeiten von Montag bis Freitag bis 20.00.

Sonntagsverkauf ist nur an grösseren Bahnhöfen erlaubt.

Rest der Welt
In vielen anderen Ländern der Welt, insbesondere in Asien, ist die Existenz eines Ladenschlussgesetzes oder Ladenöffnungsgesetzes gänzlich unbekannt.

In den klassischen englischsprachigen Ländern ist zwar der Ladenschluss nicht gesetzlich geregelt, wohl aber die Sonntagsruhe. Hier gilt ein Verkaufsverbot für bestimmte Waren (z.B. Bier und Zigaretten) auch an Tankstellen und anderen Sonderverkaufsstellen.


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