"Aus...geraucht"

Seit 1. Oktober 2007 gilt das sog. "Nichtraucherschutzgesetz" auch in Bockenheim. Nun müssen die Bockenheimer Wirte umsetzen, was in Berlin und Wiesbaden beschlossen wurde. Was machen die Wirte Bockenheims (siehe Ausgehen in Bockenheim) und wie werden die Gäste darauf reagieren?

Karlsruhe kippt Rauchverbot in kleinen Kneipen

Das Bundesverfassungsgericht hat am 30.07.2008 das Rauchverbot für Eckkneipen gekippt und zwingt damit die meisten Länder zur Neufassung ihrer Gesetze.

In einem Grundsatzurteil erklärten die Karlsruher Richter am Mittwoch die Rauchverbote für Gaststätten mit nur einem Raum in Berlin und Baden-Württemberg für verfassungswidrig. Damit darf dort ab sofort wieder gequalmt werden. Viele andere Länder wie auch Hessen zogen umgehend Konsequenzen und kündigten an, das Rauchen in kleinen Gaststätten ebenfalls wieder zu erlauben.
Bedingung: Sie haben lediglich eine Schankerlaubnis, sind kleiner als 75 Quadratmeter, gekennzeichnet, und sämtliche Gäste sind volljährig.




 

"Aus...geraucht!" ... in Bockenheim

Karlsruhe kippt Rauchverbot in kleinen Kneipen

Das Bundesverfassungsgericht hat am 30.07.2008 das Rauchverbot für Eckkneipen gekippt und zwingt damit die meisten Länder zur Neufassung ihrer Gesetze.

In einem Grundsatzurteil erklärten die Karlsruher Richter am Mittwoch die Rauchverbote für Gaststätten mit nur einem Raum in Berlin und Baden-Württemberg für verfassungswidrig. Damit darf dort ab sofort wieder gequalmt werden. Viele andere Länder wie auch Hessen zogen umgehend Konsequenzen und kündigten an, das Rauchen in kleinen Gaststätten ebenfalls wieder zu erlauben.

Bedingung: Sie haben lediglich eine Schankerlaubnis, sind kleiner als 75 Quadratmeter, gekennzeichnet, und sämtliche Gäste sind volljährig.




 

Meine Meinung zum "Nichtraucherschutzgesetz" ...

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Lokale, in denen man - irgendwie - rauchen kann

CERhXSfu (27.01.2016 16:40):
Your posting is abousltely on the point!

TrZqTCXgZp (01.07.2012 02:33):
Also Pressefreiheit ja, aber alles hat ja Grenzen! Hunde einschle4fern, nur weil sie ne btmitsmee Rasse sind? Und was ist mit dem lieben Rotti, der so brav sein Frauli jeden Tag begleitet! Die alte Dame, die ihn schon fcber 10 Jahre hat und fcber alles liebt? Weg nehmen? Den Familienmitglied tf6ten? Weil er ein Kampfhund ist?!? Das ist doch ne Frechheit. Ich hab nen Hund- 5 kilo Hund vor demb4haben manche Menschen auch schon Angst wegen dieser Hetze die zur Zeit in Medien so modern ist! Ein 5kg Hund muss ich zur Seite ziehen und mich davor stellen, damit ein Kind, das panische Angst hat, vorbeigehen kann ohne in die Hose zu machen! Gratuliere, sowas haben die Eltern, die den Medien so alles glauben, erreicht. Sie erziehen neuen Generation Hundehasser und alles nur dank Medien. Wie wird es in 100 Jahren ausschauen? Alle Tiere tot, nur weil sie im Weg stehen, gefe4hrlich oder nutzlos sind?Und das schlimmste sind sogenannten Journalisten die fcber ein Thema schreiben, wo sie NULL Ahnung haben. Zuerst informieren, recherchieren und dann Mund auf! Im Fall von Frau CH.T. am Besten einfach nur Mund zu und ab nach Hause!

phanta sia (09.11.2007 10:30):
im activcafe am weingarten 5 gibt es einen gesonderten teil, in dem das rauchen erlaubt ist.
danke flo&flo

gnadenbroth (03.11.2007 16:28):
tja, leider storno mit zimt& koriander.
heute hiess es auch dort: nix mit rauchen (trotz extra-raum).....manche wirte handeln anscheinend nach dem motto: wenn anderswo kein clopapier mehr aufgehängt wird, brauchen wir das auch nicht.

gnadenbroth (20.10.2007 17:34):
heut entdeckt: nette Hinterhof-Kneipe
Cafe-Bistro "Zimt & Koriander",
Leipziger/kurz vor Landgrafenstr. hat Raucherabteil !

gnadenbroth (11.10.2007 16:00):
noch einen drauf: cafe platz (am kirchplatz) soll auch was überdachtes haben........auf das es mehr werden !

Otto (09.10.2007 09:17):
Wie "aus gut unterrichteten Kreisen" zu erfahren war:
- "Albatros" hat inzwischen einen provisorischen Wintergarten
- "Dyonisos" hat Raucherabteil!



Nichtraucherschutzgesetz

Mit dem Hessischen Nichtraucherschutzgesetz soll das Rauchen in Gebäuden und geschlossenen Räumen von Behörden, in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen, Sportanlagen, Theatern, Museen, Kinos, Konzertsälen, Hochschulen, Heimen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Flughäfen, Gaststätten und Diskotheken verboten werden.

Ausnahmen sieht das Gesetz bei Pflegeeinrichtungen, Behörden, Flughäfen, Gaststätten und Diskotheken in abgetrennten Nebenräumen vor. Diese Raucherräume müssen besonders gekennzeichnet sein.

Die Betreiber der Einrichtungen und Gaststätten sind für die Durchsetzung des Rauchverbots verantwortlich. Raucher, die dem Verbot zuwiderhandeln können mit einer Geldbuße von bis zu 200 Euro belegt werden. Gastwirten oder Leitern einer Einrichtung, die sich über das Verbot hinwegsetzten droht eine Geldbuße bis zu 2500 Euro. Zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten sind die Ordnungsämter.

Als Service für Gastwirte, Kommunen und Bürger hat die hessische Landesregierung ein Info-Telefon eingerichtet. Hier werden alle Fragen zum Nichtraucherschutzgesetz beantwortet. Das Info-Telefon ist unter 0180/10 30 300 (Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr) erreichbar. Der Anruf kostet aus dem Festnetz der Telekom einheitlich 4,6 Cent pro Minute.



Alles klar ...?

"Gastwirten oder Leitern einer Einrichtung, die sich über das Verbot hinwegsetzten droht eine Geldbuße bis zu 2500 Euro." Was soll "über das Verbot hinwegsetzen" heißen?
"Zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten sind die Ordnungsämter." Die Ordnungsämter sind dazu personell und organisatorisch nicht in der Lage, es sei denn sie vernachlässigen ihre anderen Aufgaben (Stichworte: Gammelfleisch, Schwarzarbeit und Schwarzbauten, Jugendschutz etc.). Das gilt besonders an Abenden, in den Nächten und an Sonn- und Feiertagen, wenn in der Gastronomie der Bär tobt. ... und der 11.11. ist auch nicht mehr fern!




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